Gerätewartung nach DGUV V3

Seit dem 1. April 1979 ist die Prüfung aller Elektrogeräte und Elektroanlagen in Ihrem Betrieb nach BGV-A3 (vormals BGV-A2 bzw. VBG 4) Pflicht. Die Prüfungen werden auf der Grundlage der Berufsgenossenschaften (BGR 500) durchgeführt. Die Prüfung der Geräte und Anlagen soll Sie vor Unfällen, verursacht durch defekte Betriebsmittel und damit vor wirtschaftlichen Schäden schützen.So schließen Versicherungen eine Haftung aus, die durch einen Brand verursacht wurden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät ausging. Die Berufsgenossenschaften schließen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch eine ungeprüfte Anlage oder ein ungeprüftes Gerät, wie z. B. auch die Kaffeemaschine, dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Bei Verstößen gegen diese Unfallverhütungsvorschriften können Sie zivilrechtlich belangt werden. Der Nachweis einer ordnungsgemäß durchgeführten Prüfung entbindet Sie von der Haftung. Die Kosten für eine solche Prüfung sind weitaus geringer als die Kosten im Schadensfall.

DGUV